Die politische Aufgabe von Religion. Perspektiven der drei monotheistischen Religionen

Die politische Aufgabe von Religion. Perspektiven der drei monotheistischen Religionen

Organisatoren
Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz; Evangelisch-Theologische Fakultät, Johannes Gutenberg-Universität Mainz; in Kooperation mit der Akademie des Bistums Mainz, Erbacher Hof
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.09.2009 - 05.09.2009
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Von
Benedikt Hensel, Institut für Systematische Theologie und Sozialethik, Universität Mainz

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie dem Zentrum für interkulturelle Studien (ZIS) der Universität Mainz finanzierte interdisziplinäre Kolloquium war der Reflexion von Themen, Methoden und Fragestellungen der politischen Aufgabe von Religion gewidmet. Die Problemstellung lässt sich in folgender Frage bündeln: Warum und inwiefern sahen und sehen sich Religionen in politische Gestaltungsaufgaben eingebunden, und in welcher Weise verwirklichen sie diesen Anspruch auf eine besondere politische Aufgabe oder meinen eine Verpflichtung dazu zu erkennen? Damit war zu analysieren, was Religionen zu ihrem politischen Engagement in Geschichte und Gegenwart motiviert und wie politisches Engagement und Motivation von Religionen aus nichtreligiöser Perspektive wahrgenommen werden. Dies geschah auf der Tagung aus der Perspektive der Geschichts-, Politik-, Islam- und Religionswissenschaft sowie der Theologie und im Hinblick auf die drei monotheistischen Weltreligionen. Die Einzelbeiträge deckten alternierend die historische wie die systematische Perspektive ab. Das dreitägige Programm widmete sich in thematischen Blöcken aufeinander folgend den Weltreligionen – orientiert an deren historischer Reihenfolge, beginnend mit dem Judentum. Referenten, Moderatoren und Teilnehmer bildeten eine internationale und interdisziplinäre wissenschaftliche Gemeinschaft, die offen war für einen intensiven und weiterführenden Austausch. Die Moderation übernahmen jeweils Mitglieder der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Mainz sowie des Instituts für Europäische Geschichte (IEG). Die Teilnehmerschaft setzte sich aus dem jeweiligen Fachpublikum der unterschiedlichen Disziplinen ebenso wie deutschen Nachwuchswissenschaftlern sowie den Fakultäts- und Institutsmitgliedern (Mainz) und weiteren am Thema interessierten Gästen zusammen.

MENACHEM LORBERBAUM zeigte einleitend für die jüdische Tradition, dass sich das Verhältnis von Religion und Staat durch die gesamte Geschichte hindurch anhand zweier grundsätzlicher Spannungsachsen verdeutlichen lasse, die gänzlich auf biblische Wurzeln und Deutungsstrukturen zurückzuführen seien: Zum einen identifizierte Lorberbaum ein theokratisches Moment gegenüber einem säkular politischen; zum anderen ein autoritäres Verständnis von religiös motivierter Machtausübung (etwa dem priesterschriftlichen Bundeskonzept) gegenüber einem einvernehmlichen, einander anerkennenden Umgang zwischen zwei Bündnispartnern (vgl. die vielfältigen Bündnisse König Davids). Das Verhältnis von Politik und Religion in der rabbinischen Tradition oszilliere entsprechend zwischen diesen Achsen und sorge für ein vielschichtiges Mit- und Ineinander.

ANDREAS LEHNARDT demonstrierte exemplarisch an den Werken von Yosef Perl (1773–1839) und Nachman Krochmal (1785–1840), wie sich in der Folge der Haskala (der „jüdischen“ Aufklärung) bereits im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert vor-zionistische Ideen von Staatlichkeit im östlichen Europa entwickeln konnten.

YEHOYADA AMIR zeichnete die Entwicklungslinien der zionistischen Ideen nach und beschrieb deren Rolle bei der Gründung des Staates Israel. Er hob die Vielschichtigkeit dieses Phänomens hervor und betonte, dass der stark religiös motivierte Zionismus der Neuzeit teils in starkem Widerspruch zum anfänglichen, säkular motivierten nationalen Gedankengut stehe und für entsprechendes Spannungspotential in der Deutung und im Umgang mit den religiös-nationalen Strömungen innerhalb Israels sorge.

STEFFEN HAGEMANN konnte diesen Punkt aufgreifen und beschäftigte sich exemplarisch mit dem messianischen Fundamentalismus der jüdischen Siedler. Für die religiöse Siedlerbewegung repräsentierten die Rückkehr des Volkes, die Gründung des Staates und die Eroberung der biblischen Stätten das Ende des Exils und den Beginn des messianischen Zeitalters. Insbesondere die Besiedlung von Eretz Israel erhalte innerhalb dieses Prozesses herausgehobene Bedeutung. Die Siedlerbewegung ziele allerdings letztlich auf die Überwindung des säkularen Staates und die Errichtung eines religiösen Staates.

LUTZ RICHTER-BERNBURG gab einen differenzierten Überblick über die komplexe Geschichte des Islam in seinen Anfängen und beleuchtete die theologische Dimension der Deutung des Verhältnisses von Staat und Islam.

Am Beispiel der Türkei zeigte AYSUN YAŞAR-CEBECI, wie auf institutionellem Wege mit religiösen Angelegenheiten im Spannungsfeld von Staatspolitik und Religion umgegangen werden kann. Yaşar-Cebeci diskutierte Problemfelder und Chancen einer Einrichtung wie dem „Diyanet“, dem Präsidium für religiöse Angelegenheiten, das mit der Gründung des türkischen Staates 1924 eingerichtet wurde.

RAJA SAKRANI verdeutlichte in historischer wie in systematischer Perspektive, inwiefern Recht und Religion innerhalb der islamischen Tradition in einer unaufhebbaren Wechselwirkung miteinander stehen. Sie zeigte die parallelen Strukturen von religiösen und rechtlichen Systemen und zugleich deren analytische wie empirische Unterscheidung voneinander auf. Die normativen Ordnungen im Islam bedürften keines Legitimationsgrundes, sondern setzten selbst die Grundlage für geltendes Recht (die Scharia). Das Gesetz nehme darum innerhalb des Islam eine zentrale, Identität stiftende Rolle ein.

Der Kirchenhistoriker DOMINIK BURKARD gab einen instruktiven Überblick zur Rolle der katholischen Kirche zum Staat. Burkard betonte, dass die junge Kirche erst mit der Zeit in subsidiäre und damit auch politische Aufgaben hineinwuchs. Ferner sei zu beobachten, dass Religion grundsätzlich Auswirkungen auf das Soziale und damit auch auf politische Verhaltensweisen hätten, denn Glaubensgemeinschaften ebenso wie die christliche Botschaft enthielten genuin politische Dimensionen (Bergpredigt). Im Verhältnis von Staat und Kirche artikuliere sich folglich eine Grundfrage der Religion.

FRIEDHELM HENGSBACH S.J. eruierte die politische Dimension kirchlichen Handelns in systematischer Perspektive und zeigte verschiedene karitative wie politische Handlungsfelder der katholischen Kirche im 20. Jahrhundert auf, die auf die sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen der Zeit reagierte und mit diesen interagierte.

Mit dem Verhältnis von Kirche und Staat in der Geschichte des östlichen Christentums beschäftigte sich KARL PINGGÉRA. Er zeichnete die historischen wie theologischen Entwicklungslinien ab Kaiser Justinian (6. Jahrhundert) über die sich grundlegend verändernden Bedingungen der Ostkirchen unter muslimischer Herrschaft bis hin zur Ausprägung der Nationalkirchen nach. Die byzantinische Kirche hatte – so Pinggéra – nie die öffentliche Aufgabe angenommen, die der Kirche im Westen zugewachsen war. Grundlegend für die unterschiedlichen kirchengeschichtlichen Phasen sei das intensive Mit- und Zueinander der Kirchen zu ihren jeweiligen staatlichen Strukturen.

VASILIOS N. MAKRIDES entwarf das Verständnis der politischen Aufgaben der orthodoxen Kirchen. Freilich sei ein einheitliches theologisches Verständnis nicht ohne weiteres zu erheben, da die orthodoxe Kirche bekanntlich aus unterschiedlichen selbstverwalteten Kirchen besteht, welche jeweils geografische, nationale und kulturelle Spezifika aufweisen. Mit systematischem Gespür für die Unterschiede arbeitete Makrides einige Gemeinsamkeiten heraus. So sind gerade im Unterschied zu den westlichen Traditionen die Trennung der Aufgabenbereiche zwischen Staat und Kirche, die religiöse Legitimation politischer Herrschaft, die Funktion der Kirche in der Aufrechterhaltung des nationalen wie kulturellen Erbes sowie die eschatologische Dimension der Kirche und ihre Jenseitsbezogenheit besonders erwähnenswert.

Der Kirchenhistoriker VOLKER LEPPIN führte in die Entwicklung und die Kontexte von Luthers Zwei-Reiche-Lehre ein und umriss die Grenzen und Möglichkeiten, die innerhalb dieses Modells der Obrigkeit zugedacht waren.

Die systematische Theologin CHRISTIANE TIETZ stellte die politische Aufgabe der Kirche im Anschluss an diese Lehre dar. Nach Tietz sei die lange Zeit gültige Auffassung zu hinterfragen, die in der Zwei-Reiche-Lehre eine theoretische Begründung dafür sehe, dass der Kirche gerade keine politische Aufgabe, sondern ein von den politischen Fragen getrennter Aufgabenbereich zukomme. Gerade in jüngster Zeit sei eine Reihe von Neuinterpretationen der Lutherschen Lehre vorgenommen worden, die unter anderem herausstreichen konnten, dass auf der einen Seite Luther weder eine umfassende Politiktheorie entwickelte und auf der anderen Seite Zwei-Reiche-Lehre und Königsherrschaft Christi (als reformiertes Konzept) einander nicht widersprechen müssen. Denn beide Reiche reflektieren letztlich die zwei Weisen göttlichen Handelns, das geistliche über den theologischen Gebrauch des Gesetzes (usus theologicus legis) und das weltliche über den usus politicus legis. Gott herrscht damit in zwei „Regimenten“. An diese wichtigen Differenzierungen anschließend zeigte Tietz die geistlichen, prophetisch politischen und zivilgesellschaftlich politischen Aufgabenbereiche der Kirche auf.

Im öffentlichen Abendvortrag im Mainzer Landtag beschäftigte sich ILSE FALK, Mitglied des Deutschen Bundestages, mit realpolitischen Herausforderungen im Dialog mit religiösen Ansprüchen innerhalb des säkularen Staats. Falk führte eindrücklich vor Augen, in welcher Weise und auf welchen rechtlichen Grundlagen im politischen Tagesgeschäft und bei konkreten Entscheidungsfindungen religiöse Meinungsbildung funktioniert sowie umgesetzt werden kann und sollte.

JUDITH BECKER stellte die Lehre von der Königsherrschaft Christi im Konzept des theologischen Denkens Calvins und im frühen reformierten Protestantismus (bei Petrus Martyr Vermigli und Johannes Althusius) vor und zeigte, dass diese Konzepte eine politisch-geistliche Einheit der weltlichen Ordnung fordern. Zwar sei die Bewahrung des friedlichen Zusammenlebens primäre Aufgabe der Obrigkeit, doch sei auch die Obrigkeit durch Gott selbst eingesetzt (vgl. etwa Institutio I,1). Die souveräne Herrschaft Gottes bilde somit den Horizont für das zwischenmenschliche Leben coram mundo wie auch das gottbezogene Leben coram Deo.

In systematischer Perspektive konturierte GÜNTER THOMAS die Lehre von der Königsherrschaft Christi als Gegenmodell zum Entwurf der lutherischen Tradition. Während Luther die Situation der Welt außerhalb der Kirche primär innerhalb der Schöpfungslehre verhandele – also unter Absehung von der Erlösung –, entwickele die reformierte Tradition die gesamte Anthropologie unter christologischer Perspektive. Die Kirche sei so nicht Teil eines geistlichen Regimentes und damit durch eine gewisse Innerlichkeit geprägt, sondern auch in ihrer sozialen, kommunikativen und rechtlichen Gestalt als Zeugnis vor und von Gott aufzufassen. Kirche stehe Welt nicht gegenüber, sondern sie stehe, gleich der Politik, in der noch unerlösten Welt. Mithin sei auch über die stärkere Betonung des tertius usus legis in der reformierten Tradition eine deutlich positivere Orientierung an der Welt und ihren Gesetzen möglich, als dies bisweilen – so Thomas’ Urteil – in der lutherischen Tradition der Fall sei.

JOHN DAVID ROTH beschrieb das Verhältnis von Kirche und Staat aus Sicht der Freikirchen. Das den mennonitischen Traditionen in spezifischer Weise eigene pazifistische Konzept konnte er als ein Modell entfalten, das sich gerade nicht in einer Abwendung von Welt und Politik übe. Anhand der theologischen Konzeptionen der Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts verdeutlichte er, inwieweit sich christliche Pazifisten gerade politisch verantwortlich zeigten.

ANDREAS LIESE arbeitete die schwierigen und konfliktreichen Bedingungen für die politische Handlungskraft der Freikirchen in den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts heraus und zeigte, wie immer wieder religiöse Ansprüche und realpolitische Konzepte zum theologischen Um- und Weiterdenken Anlass gaben.

Zum Abschluss der Darstellungen aus der Perspektive der einzelnen Religionen behandelte ERICH GELDBACH das politische Selbstverständnis der religiösen Rechten in den USA. Geldbach legte dar, in welchem Maße und über welche unterschiedlichen, teils sehr komplexen Regulierungsmechanismen die konservativen Denominationen dort auf Politik und Gesellschaft Einfluss nehmen.

Religionsgemeinschaften sind heute mit einem medienwirksamen Zerrbild konfrontiert: ‚Religionen’ gelten vielfach als Konflikt verursachend, zumindest als Konflikt verschärfend. Sie tragen folglich nicht zur Lösung gewalttätiger und kriegerischer Auseinandersetzungen bei, sondern werden vielmehr als deren Mitverursacher verantwortlich gemacht. MARKUS WEINGARDT arbeitete nun die Kehrseite dieser medial einseitigen Sichtweise auf: Anhand von Fallstudien konnte er nachweisen, wie religionsbasierte Akteure zur konstruktiven Konfliktbearbeitung beitragen. Er wollte dafür sensibilisieren, all jene Faktoren und Mechanismen wahrzunehmen, die die Erfolgschancen entsprechender friedenspolitischer Aktivitäten im jeweiligen Kontext im Allgemeinen und im Hinblick auf religionsbasierte Akteure im Besonderen erhöhen, sowie entsprechende Erfahrungen als friedenspolitische Aktivposten für ein weitergehendes Engagement nutzbar zu machen.

MICHAEL DROEGE thematisierte den Beitrag der Religion zum politischen Leben aus verfassungsrechtlicher Sicht. Religion und Politik seien verfassungsrechtlich nicht klar zueinander zu verorten. Verfassungsrechtlich liege keine Definition vor, wie Religion genau aufzufassen sei. Das Verfassungsrecht prüfe allerdings das religiöse Eigenverständnis auf ihre jeweilige innere Konsistenz. Freilich bestehe in der BRD immer noch eine „hinkende“ Trennung zwischen Staat und im Speziellen den christlichen Kirchen. Das europäische Muster der auf wechselseitiger Selbstbeschränkung beruhenden friedlichen Koexistenz der politischen wie religiösen Instanzen sei gerade nicht religionsneutral entwickelt worden. Es sei das Ergebnis einer sehr spezifischen Geschichte, hervorgegangen aus dem Wechselspiel zwischen einer bestimmten politischen Tradition und einer bestimmten Religion. Da der Staat nach dem Diktum Ernst-Wolfgang Böckenfördes von Voraussetzungen lebe, die er nicht selbst garantieren könne, komme den Religionen allerdings eine eindeutige Funktion innerhalb des Staates zu. Religionen schaffen und deuten auf spezifische Weise die ethischen Voraussetzungen der freiheitlichen Verfassung. Zugleich hätten die Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch einen grundlegenden Öffentlichkeitsauftrag.

Der Münchner Kulturtheoretiker und Staatsminister a.D. HANS MAIER beschloss diese Sektion mit einem Betrag über die Wechselwirkungen von Kirche und Politik in der Geschichte des Christentums, indem er an fünf prägnanten Beispielen aus der gesamten Geschichte der Kirche die vielschichtigen Strukturen und gesellschaftspolitischen Verknüpfungen sowie Annäherungsprozesse zwischen beiden Größen beschrieb. Maier resümierte, dass es bleibende Aufgabe der Kirchen sein müsse, sich der Politik anzunähern und mit ihr in eine kreative, aber auch kritische Auseinandersetzung zu treten.

Die von Irene Dingel und Christiane Tietz moderierte Schlussdiskussion hob den Facettenreichtum der Frage nach dem Verhältnis von Religion und Staat hervor. Religion und Politik bleiben auch im säkularen Gemeinwesen in einem unauflöslichen Spannungsverhältnis. Dabei kamen auch mögliche Alternativentwürfe zur Sprache, nämlich ein theokratisches Regime oder eine Herrschaft ohne „Gott“ bzw. eine dezidiert auf religiöse Traditionen verzichtende politische Herrschaftsform, das heißt eine politische Ordnung, die sich des Bewusstseins vorpolitischer Prinzipien entzieht, was durchaus im positiven Sinne selbstbegrenzend wirken könnte. Manche Schwierigkeiten im Verhältnis von Politik und Religion rühren sicherlich aber auch daher – so konnten die Einzelbeiträge zeigen –, dass es keine sichere Unterscheidung gibt zwischen dem, was an diesen Spannungen eindeutig religiös, und dem was rein menschlich – sozial, psychologisch, ökonomisch, politisch – begründet oder bestimmt ist. Es scheint unbestreitbar, dass die moderne Weltgesellschaft eine pluralistische Gesellschaft ist, was auch gerade die Koexistenz von religiöser und säkularer Kultur mit einschließt, eben jene paradoxe Gleichzeitigkeit von traditioneller Religion und moderner Lebenswelt. Welche Rolle Religion in einer pluralistischen Öffentlichkeit berechtigterweise zukommen sollte, kann daher nur in einem internationalen und interdisziplinären Diskurs angemessen erörtert werden.

Die Ergebnisse der Tagung werden in der Reihe „Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte. Beihefte“ publiziert.

Konferenzübersicht:

Irene Dingel / Peter Reifenberg / Christiane Tietz (Mainz): Begrüßung und Einführung

1. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive des Judentums

Menachem Lorberbaum (Tel Aviv): What do we learn from the Jewish Political Tradition?

Andreas Lehnardt (Mainz): Vor-zionistische Perspektiven auf die Staatlichkeit Israels in der osteuropäischen Haskala

Yehoyada Amir (Jerusalem): Religious Motives and Political and Juridical Fundaments of the Founding of the State Israel

Steffen Hagemann (Berlin): Messianischer Fundamentalismus in der Krise? Die religiöse Siedlerbewegung und ihr Verhältnis zum Staat Israel

2. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive des Islam

Lutz Richter-Bernburg (Tübingen): Religion und Politik in islamischen Kontexten – Historische Zugänge

Aysun Yaşar-Cebeci ( Bamberg): Das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der türkischen Republik: eine Institution zwischen Staatspolitik und Religion

Raja Sakrani (Paris/Bonn): Religion und Recht im Islam – Historische Zugänge

3. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive der römisch-katholischen Tradition des Christentums

Dominik Burkard (Würzburg): Die politische Dimension kirchlichen Handelns – Historische Zugänge

Friedhelm Hengsbach S.J. (Ludwigshafen): Die politische Dimension kirchlichen Handelns – Systematische Zugänge

4. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive der orthodoxen Tradition des Christentums

Karl Pinggéra (Marburg): Unter Kaisern und Kalifen. Zum Verhältnis von Staat und Kirche in der Geschichte des östlichen Christentums

Vasilios N. Makrides (Erfurt): Die politische Aufgabe der Kirche nach orthodoxem Verständnis

5. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive der lutherischen Tradition des Christentums

Volker Leppin (Jena): Grenzen und Möglichkeiten der Obrigkeit – Zu Entstehung und Kontext von Luthers Zwei-Reiche-Lehre

Christiane Tietz (Mainz): Die politische Aufgabe der Kirche im Anschluss an die Lutherische Zwei-Regimenten-Lehre

Öffentlicher Abendvortrag:

Ilse Falk, MdB (Berlin): Politik im Dialog mit religiösen Ansprüchen im säkularen Staat

6. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive der reformierten Tradition des Christentums

Judith Becker (Mainz): Die Königsherrschaft Gottes bei Calvin und im frühen reformierten Protestantismus

Günter Thomas (Bochum): Die politische Aufgabe der Kirche im Anschluss an das reformierte Modell der Königsherrschaft Christi und im Kontext der spätmodernen Gesellschaft

7. Sektion: Die politische Aufgabe von Religion aus der Perspektive freikirchlicher Traditionen des Christentums

John David Roth (Goshen, IN): Pacifism as Political Responsibility? The Position of the Dissenters in the 16th Century

Andreas Liese (Bielefeld): Die politische Haltung der Freikirchen in den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts

Erich Geldbach (Marburg): Das politische Selbstverständnis der religiösen Rechten in den USA

8. Sektion: Politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Perspektiven

Markus Weingardt (Heidelberg): Friedenspolitische Aufgaben und Beiträge von Religionen

Michael Droege (Speyer): Der Beitrag der Religion zum politischen Leben aus verfassungsrechtlicher Sicht

Hans Maier (München): Wechselwirkungen von Kirche und Politik in der Geschichte des Christentums

Zusammenfassende Schlussdiskussion